Fachbereiche

Wir bieten unseren anspruchsvollen Mandanten einen Full-Service von der außergerichtlichen Beratung über Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Kernschwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Insolvenzrecht und insbesondere auch im Verbraucherinsolvenzrecht sowie auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und der Beratung zum Thema Restschuldbefreiung. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch bei allen anderen rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Zusammenfassend verfügen wir auf folgenden Gebieten über besondere Kompetenz:

Arbeitsrecht 

Bankrecht

Baurecht

Immobilienrecht

Insolvenzrecht

Kapitalanlagerecht

Mietrecht

Scheidungsrecht

Strafrecht

Verbraucherinsolvenzrecht






Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus selbstverständlich auch tatkräftig bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder dem Schutz vor Gläubigervollstreckungen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Ihr rechtliches Problem / Ihr Fall einzuordnen ist und ob dieser einem der obigen Gebiete unterfällt, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass wir für Ihre spezielle Fragestellung ausnahmsweise nicht über eigene Kernkompetenz verfügen, so empfehlen wir Ihnen gerne eine qualifizierte Partnerkanzlei.